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Gemäß dem Heilpraktikergesetz (Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung vom 17.2.1939) ist die Ausübung der Heilkunde in Deutschland - neben dem Ärzten und Psychotherapeuten - nur Heilpraktikern erlaubt.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker/Heilpraktikerin" führen zu dürfen:
Vollendung des 25. Lebensjahres
mindestens Hauptschulabschluss
Vorlage eines einwandfreien Führungszeugnisses
Vorlage eines ärztlichen Attestes (frei von dauerhaft ansteckenden Krankheiten und Suchtleiden)
Bestehen der amtsärztlichen Überprüfung durch das Gesundheitsamt
Die Überprüfung durch das Gesundheitsamt besteht aus einer schriftlichen Multiple-Choice-Prüfung (60 Fragen und zwei Stunden Bearbeitungszeit), welche jedes Jahr am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober stattfinden.
Bei 45 richtig beantworteten Fragen werden die Heilpraktikeranwärter/innen zur mündlichen Prüfung zugelassen (Dauer 45 Minuten),
ca. 3 bis 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung. Bei Nicht-Bestehen kann die Überprüfung mehrmals wiederholt werden.
Bei welchem Gesundheitsamt die Überprüfung abgelegt werden muss, richtet sich nach dem Wohnsitz des Antragsstellers / der Antragsstellerin (zentral für einen Regierungsbezirk) oder nach dem Ort der beabsichtigten Niederlassung.
Prüfungsinhalte:
Berufs- und Gesetzeskunde, einschließlich der rechtliche Grenzen des Heilpraktikers / der Heilpraktikerin
Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden des Heilpraktikers / der Heilpraktikerin
Grundkenntnisse in Anatomie, pathologischer Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie
Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennen und Unterscheiden von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechsel-Krankheiten, der Herz-Kreislaufkrankheiten, der degenerativen und übertragbarer Erkrankungen, bösartiger Neubildungen und seelischer Erkrankungen
Erkennen und Versorgen akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände
Technik der Anamneseerhebung und Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, neurologischer Befund, Puls- und Blutdruckmessung)
Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation
Injektions- und Punktionstechniken
Deutung grundlegender Laborwerte
Naturheilmethoden: Pflanzenheilkunde und Ausleitungsverfahren