Amtsärztliche Überprüfung - Heilpraktikerschule in Crailsheim, Susanne Schenk

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Amtsärztliche Überprüfung



Gemäß dem Heilpraktikergesetz (Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung vom 17.2.1939) ist die Ausübung der Heilkunde in Deutschland - neben dem Ärzten und Psychotherapeuten - nur Heilpraktikern erlaubt.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker/Heilpraktikerin" führen zu dürfen:

  • Vollendung des 25. Lebensjahres

  • mindestens Hauptschulabschluss

  • Vorlage eines einwandfreien Führungszeugnisses

  • Vorlage eines ärztlichen Attestes (frei von dauerhaft ansteckenden Krankheiten und Suchtleiden)

  • Bestehen der amtsärztlichen Überprüfung durch das Gesundheitsamt


Die Überprüfung durch das Gesundheitsamt besteht aus einer schriftlichen Multiple-Choice-Prüfung (60 Fragen und zwei Stunden Bearbeitungszeit), welche jedes Jahr am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober stattfinden.

Bei 45 richtig beantworteten Fragen werden die Heilpraktikeranwärter/innen zur mündlichen Prüfung zugelassen (Dauer 45 Minuten),
ca. 3 bis 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung. Bei Nicht-Bestehen kann die Überprüfung mehrmals wiederholt werden.

Bei welchem Gesundheitsamt die Überprüfung abgelegt werden muss, richtet sich nach dem Wohnsitz des Antragsstellers / der Antragsstellerin (zentral für einen Regierungsbezirk) oder nach dem Ort der beabsichtigten Niederlassung.


Prüfungsinhalte:

  • Berufs- und Gesetzeskunde, einschließlich der rechtliche Grenzen des Heilpraktikers / der Heilpraktikerin

  • Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden des Heilpraktikers / der Heilpraktikerin

  • Grundkenntnisse in Anatomie, pathologischer Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie

  • Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennen und Unterscheiden von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechsel-Krankheiten, der Herz-Kreislaufkrankheiten, der degenerativen und übertragbarer Erkrankungen, bösartiger Neubildungen und seelischer Erkrankungen

  • Erkennen und Versorgen akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände

  • Technik der Anamneseerhebung und Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, neurologischer Befund, Puls- und Blutdruckmessung)

  • Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation

  • Injektions- und Punktionstechniken

  • Deutung grundlegender Laborwerte

  • Naturheilmethoden: Pflanzenheilkunde und Ausleitungsverfahren






 
Schule für Ganzheitliches Heilen und Lernen in Crailsheim - Susanne Schenk
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